Sicherung des Zugangs kleiner Unternehmen zum europäischen Binnenmarkt für kleine Unternehmen durch effiziente Regulierung für die Abfallwirtschaft

EU flags

Eines unserer Hauptziele bei eBay ist die Unterstützung und Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), die ihr Geschäft durch die Erschließung neuer Märkte in der EU und weltweit ausbauen möchten. Allerdings schaffen gesetzliche Regelungen manchmal auch Hindernisse für den internationalen Handel. Aktuell ist eine neue EU-Abfallrahmenrichtlinie in Vorbereitung, die kleine und mittlere Unternehmen dazu verpflichten würde, vor dem Verkauf in der EU eine Vielzahl komplexer Registrierungsverfahren zu durchlaufen. Diese neuen Regeln werden auch als erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) bezeichnet. 

Konkret bedeutet dies, dass Unternehmen, die unter die EPR-Vorschriften fallende Produkte an Käufer*innen in anderen EU-Ländern verkaufen, ab dem ersten verkauften Produkt für EPR-Verpflichtungen haften, die im Land des Käufers/ der Käuferin gelten. Dies verursacht einen enormen Verwaltungsaufwand, der sich je nach der Anzahl der Länder und Produktkategorien, die Verkäufer*innen bedienen, noch vervielfacht. Die Kosten für die Einhaltung der EPR können sich für ein kleines Unternehmen, das Zugang zum gesamten Binnenmarkt haben möchte, auf bis zu 140.000 € sowie 39 Arbeitstage pro Jahr belaufen (Quelle: Ecommerce Europe). 

Jetzt bietet sich die Chance, die EPR-Rahmenrichtlinie in der Europäischen Union zu vereinfachen und zu harmonisieren. Um die politischen Entscheidungsträger zu überzeugen, benötigen wir Ihre Hilfe. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Meinung gehört wird: Unterzeichnen Sie bitte unsere unten angezeigte Petition. Sie können auch hier klicken, um mehr zu erfahren. 

Petition

Sicherung des Zugangs kleiner Unternehmen zum europäischen Binnenmarkt für kleine Unternehmen durch effiziente Regulierung für die Abfallwirtschaft

Wir, die Unterzeichnenden, fordern die politischen Entscheidungsträger*innen der EU auf, die Richtlinien für die EU-Abfallwirtschaft (Erweiterte Herstellerverantwortung - EPR) so zu regeln, dass der Zugang zum EU-Binnenmarkt für alle europäischen Kleinunternehmen gesichert ist und gleichzeitig die Ziele des europäischen Grünen Deals unterstützt werden. 

Der derzeitige EU-Rahmen für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) wird durch die extreme Fragmentierung der Gesetze, die europäische KMU beim Verkauf von Produkten in allen 27 EU-Mitgliedstaaten befolgen müssen, erheblich erschwert.[1]

Abfallreduzierung und Entsorgung am Ende der Produktlebensdauer können auch unter Wahrung des Zugangs kleiner Unternehmen zum Binnenmarkt erreicht werden.

Aus diesem Grund sollten die folgenden Maßnahmen ergriffen werden:

  1. Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle in der EU zur Einhaltung des Rechtsrahmens für die Abfallwirtschaft. Eine zentrale Registrierungs- und Meldestelle trägt erheblich zur Rechstbefolgung der Abfallerzeuger in der gesamten EU bei. Diese Maßnahme könnte entweder über das Heimatland des Unternehmens oder in Form eines speziellen EU-Portals, das von der Europäischen Kommission betrieben wird, umgesetzt werden. Mit einem solchen „One-Stop-Shop-System“ sind die Unternehmen bereits im Zusammenhang mit der Einhaltung von MwSt.-Vorschriften vertraut.
  2. Einführung von Ausnahmeregelungen für Kleinstunternehmen und/oder De-minimis-Regelungen für bestimmte Produktabsatzmengen. Grenzwerte und/oder ein vereinfachtes Pauschalgebührensystem würden Unternehmen, die nur gelegentlich Waren ausführen, beim Ausbau ihrer Geschäfte helfen. Noch wichtiger ist, dass die EPR-Organisationen nicht mehr die Kosten für die Verwaltung dieser sehr kleinen Abfallerzeuger tragen müssten, die oft höher sind als die von ihnen geschuldeten Gebühren.
  3. Erlaubnis für Online-Marktplätze, ihre Verkäufer zu unterstützen, indem klargestellt wird, dass sie keine „Produzenten“ sind. In manchen Fällen sind Kleinunternehmen unter Umständen bereit, ihre Einhaltung der EPR-Richtlinien an den Online-Marktplatz zu delegieren, über den sie ihre Produkte im Binnenmarkt verkaufen. Diese Änderung würde einen reibungslosen Übergang ermöglichen, wenn ein kleines Unternehmen zum ersten Mal ein Produkt in einen bestimmten Mitgliedstaat oder in einer neuen EPR-Kategorie verkauft. Da Online-Marktplätze, die keinen physischen Zugang zu den Waren erhalten, jedoch keine „echten“ Produzenten sind, sollten sie von einer Sonderregelung profitieren, die es ihnen ermöglicht, Waren auf vereinfachte Weise bei EPR-Organisationen anzumelden. 

Wir sind gerne bereit, in enger Zusammenarbeit mit dem Gesetzgeber dafür zu sorgen, dass es die künftigen Richtlinien für die Abfallwirtschaft europäischen Kleinunternehmen ermöglichen, auch künftig vom EU-Binnenmarkt zu profitieren. 

Es ist unsere Aufgabe, Verbraucher*innen und Umwelt in einer Weise zu schützen, die den wirtschaftlichen Erfolg von Klein- und Kleinstunternehmen nicht unnötig erschwert.


[1] Unternehmen, die nur ein einziges Produkt, das unter die EPR-Vorschriften fällt, an einen Käufer in einem anderen EU-Mitgliedstaat verkaufen, haften bereits für die EPR-Verpflichtungen für dieses Produkt im Mitgliedstaat, in dem der Käufer ansässig ist. Hierdurch entsteht ein enormer Verwaltungsaufwand, der sich aufgrund der Anzahl der Mitgliedstaaten sowie der Produktkategorien, die der Verkäufer bedient, noch vervielfacht. Die Kosten für die EPR-Konformität können sich für Kleinunternehmen, die Zugang zum gesamten Binnenmarkt wünschen, auf bis zu 140.000 € sowie 39 Arbeitstage pro Jahr belaufen.

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SICHERUNG DES ZUGANGS ZUM EUROPÄISCHEN BINNENMARKT FÜR KLEINE UNTERNEHMEN DURCH EFFIZIENTE REGULIERUNG FÜR DIE ABFALLWIRTSCHAFT 

eBay unterstützt seit jeher kleine Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit ausbauen möchten, indem sie neue Märkte in der EU und anderswo erschließen. Daher begrüßen wir auch das Bestreben der EU, einen echten digitalen Binnenmarkt aufzubauen. Allerdings schaffen bestimmte gesetzliche Regelungen auch unnötige Hindernisse für den EU-Binnenmarkt. Aktuell ist eine neue EU-Abfallrahmenrichtlinie in Vorbereitung, die kleine und mittlere Unternehmen dazu verpflichten würde, vor dem Verkauf in der EU eine Vielzahl komplexer Registrierungsverfahren zu durchlaufen. Diese neuen Regeln werden auch als erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR ) bezeichnet.

Eigentliches Ziel dieser Regelung ist es, dafür Sorge zu tragen, dass Verkäufer*innen, die ein Produkt erstmalig auf den Markt eines Mitgliedsstaats bringen („Hersteller“), nach dem Ende der Gebrauchszeit („End of Life“) wieder die Verantwortung für das Produkt übernehmen, da es dann zu Abfall wird und entweder für die Wiederverwendung aufbereitet, recycelt oder entsorgt werden muss.

Die EPR-Verpflichtungen bestehen generell darin, sich bei einem EPR-System zu registrieren, die Menge der in den Verkehr gebrachten Produkte zu melden und die entsprechenden EPR-Gebühren zu bezahlen, mit denen Wiederverwendung, das Recycling oder die Entsorgung finanziert werden. Dieser Vorgang muss für jede neue Produktkategorie und jedes einzelne EU-Land, in dem ein Verkauf abgeschlossen wird, wiederholt werden. 
 

Wo liegt das Problem? 

Aktuell überarbeitet die Europäische Komission ihre Abfallrahmenrichtlinie. 2022 hat sie eine neue Richtlinie zu Verpackungen und Verpackungsabfällen sowie eine überarbeitete Abfallrahmenrichtlinie vorgeschlagen. Die Vorschläge zielen darauf ab, das Problem des „Trittbrettfahrens“ zu lösen. Damit sind Produkte gemeint, die auf den Markt gebracht werden, ohne dass die EPR-Vorschriften erfüllt werden. Zu diesem Zweck sehen die Vorschläge vor, Online-Marktplätze dazu zu verpflichten, von ihren Drittverkäufern in jedem EU-Land, in dem sie ein Produkt „anbieten“, und noch bevor ein Verkauf abgeschlossen werden kann, proaktiv einen Nachweis über die Einhaltung der EPR-Vorschriften einzuholen.

Die Kommission ändert jedoch nichts an der grundlegenden Struktur der EPR-Vorschriften, die weiterhin auf der Ebene der einzelnen Mitgliedsstaaten geregelt werden. Dies bedeutet, dass ein Verkäufer/ eine Verkäuferin, der/die ein Produkt auf dem gesamten EU-Binnenmarkt verkaufen möchte, bis zu 27 verschiedene Anmeldungen vornehmen muss, bevor er/sie dieses Produkt für europäische Käufer anbieten und bewerben darf. 

Was sind die Risiken für kleine und mittlere Unternehmen in Europa? 

Wenn die vorgeschlagenen Regeln umgesetzt werden, dann betrifft dies jedes kleine Unternehmen, das auf einem Online-Marktplatz in Europa verkaufen möchte.  

Konkret müssten Sie für die Registrierung zum Verkauf von Artikeln in der EU auf einem Online-Marktplatz sage und schreibe 27 verschiedene EPR-Registrierungsnummern angeben. Wenn Sie nicht nur in einer, sondern in mehreren EPR-Produktkategorien verkaufen, sind es noch mehr. Dies bedeutet, dass Sie mit jeder Stelle, die für die Umsetzung der EPR-Regeln für die betreffende Kategorie auf dem Markt des jeweiligen Mitgliedsstaats zuständig ist, einen Vertrag abschließen müssen. Nach Schätzungen unseres Dachverbands Ecommerce Europe können sich die Kosten für die Einhaltung der EPR für ein kleines Unternehmen, das Zugang zum gesamten Binnenmarkt haben möchte, auf bis zu 140.000 € sowie 39 Arbeitstage pro Jahr belaufen. 

Jetzt bietet sich die Chance, die EPR-Rahmenrichtlinie in der Europäischen Union zu vereinfachen und zu harmonisieren. Um die politischen Entscheidungsträger zu überzeugen, benötigen wir Ihre Hilfe! Bitte unterzeichnen Sie unsere Petition und sorgen Sie dafür, dass Ihre Meinung gehört wird.