April 7, 2020
Die deutsche Regierung hat eine Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen während und nach der COVID-19-Krise angekündigt. Diese Maßnahmen umfassen:
- Stundung der Sozialversicherungszahlungen: Wenn ein Unternehmen infolge des Ausbruchs ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten hat, kann es eine Stundung der Sozialversicherungsbeiträge beantragen. Das Unternehmen muss bei der zuständigen Krankenkasse einen Antrag stellen und nachweisen, dass die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Weitere praktische Informationen finden Sie hier.
- Maßnahmen zur Steuererleichterung: Die Bundesländer wurden angewiesen, steuerliche Maßnahmen zu ergreifen (weitere praktische Informationen können auf den Websites der einzelnen Bundesländer abgerufen werden), die
- einen Steueraufschub durch die Finanzämter ermöglichen
- Durchsetzungsmaßnahmen oder Bußgelder für die Nichtzahlung von Steuern für Unternehmen, die wirtschaftlich von der Krise betroffen sind, bis Ende 2020 aussetzen
- Bestimmungen bezüglich der Voraussetzungen für Vorauszahlungen reduzieren
- auf Zinsen oder zinsähnliche Instrumente verzichten, die infolge der Krise zur Anwendung kommen (Bußgelder, Zinsen auf aufgeschobene Zahlungen usw.)
- ERP-Gründerkredit: für maximal 10 Jahre mit zwei rückzahlungsfreien Jahren für Unternehmen, die innerhalb der letzten fünf Jahre gegründet wurden. Anträge müssen über die KfW-Finanzierungspartner gestellt werden, weitere Informationen finden Sie hier.
- KfW-Unternehmerkredit: bis zu zwei Jahre für KMU oder bis zu fünf Jahre mit einem tilgungsfreien Jahr für Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren existieren. Die Anträge müssen über die KfW-Finanzierungspartner gestellt werden, weitere Informationen finden Sie hier.
- KfW-Kredit für Wachstum: für Investitionen und Betriebsmittel zur Innovation und Digitalisierung für Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren existieren. Weitere praktische Informationen finden Sie hier.
- KfW-Sonderprogramm: Zusätzlich zu den bestehenden Förderinstrumenten der KfW wird die KfW ein Sonderprogramm für den Mittelstand schaffen. Bei diesem Programm kann das vom Staat übernommene Risiko bis zu 80% eines bestimmten Kredits, jedoch nicht mehr als 50% der Gesamtverschuldung eines Unternehmens abdecken. Die Maßnahmen werden es der KfW ermöglichen, in enger Zusammenarbeit mit den Geschäftsbanken den vom Coronavirus-Ausbruch betroffenen Unternehmen Liquidität in Form von zinsverbilligten Darlehen zur Verfügung zu stellen. Die Unternehmen werden aufgefordert, sich mit ihren Banken in Verbindung zu setzen und nachzuweisen, dass sie bis zum 31. Dezember 2019 keine finanziellen Probleme hatten. Lesen Sie hier mehr über den Zugang zu Finanzierungen der KfW.
- Unterstützung von KMU durch Bürgschaftsbanken für KMU: Der Antragsteller muss sich mit der örtlichen Bank in Verbindung setzen und einen kostenlosen Online-Finanzierungsantrag über das Finanzierungsportal einreichen. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Notfallfinanzierungen bis zu 50 Milliarden Euro für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie für Selbständige mit bis zu 10 Mitarbeitern
- Bis zu 9.000 € Einmalzahlung für 3 Monate für bis zu 5 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente)
- Bis zu 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate für bis zu 10 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente)
Auch auf Landesebene/lokal gibt es eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen. So z.B.:
- Berlin: Die Investitionsbank Berlin (IBB) bietet Garantien oder Liquiditätshilfen für Sektoren an, die zuvor nicht förderfähig und vom Ausbruch der Krise stark betroffen waren, einschließlich des Einzelhandels. Weitere Informationen können hier abgerufen werden.
- Bayern: Die bayerischen Staatsministerien gewähren Unternehmen, die Liquidität benötigen, Soforthilfe, die sich nach der Zahl der Beschäftigten eines Unternehmens richtet, sowie steuerliche Soforthilfen.
- Schleswig-Holstein: Die Investitionsbank Schleswig-Holstein stellt Mittel für KMU zur Verfügung, die aufgrund eines Umsatzrückgangs Liquidität benötigen. Die KMU müssen über gut etablierte Geschäftsmodelle, eine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit und keine negative Bilanz aufweisen. Die Antragsteller müssen hier einen formlosen Antrag an die finanzierende Dritte stellen und Belege (u.a. Finanzunterlagen und Unterlagen zum Geschäftsmodell des Unternehmens) beifügen.
- Hamburg: Eine Reihe von Förderprogrammen werden von der Hamburger Investitions- und Förderbank (IFB) angeboten. Lesen Sie mehr dazu.
Das eBay Government Relations Team wird die COVID-19-Reaktionsmaßnahmen in Deutschland weiterhin beobachten und über eBay Main Street informieren.